Unsere Aufgabe als Literaturagentur sehen wir darin, den Autor bei der erfolgreichen Vermittlung an einen Verlag bestmöglich zu unterstützen. Dabei geht es um vielschichtige Themenbereiche, bei denen wir Sie als Autor unterstützen oder die wir komplett für Sie übernehmen. Dazu gehört beispielsweise:
Die Literaturagentur erhält für Ihre Dienstleistung ausschließlich ein prozentuales Honorar in Abhängigkeit von den erzielten Honoraren des Autors. Autor und Agentur sitzen somit im selben Boot und verfolgen unter finanziellen Gesichtspunkten dasselbe Ziel, nämlich die Honorare des Autors so positiv wie möglich zu gestalten.
Nach Vertragsabschluss übernimmt die Literaturagentur üblicherweise die Vertretung des Autors für das aktuelle und zukünftige Werke. Bei beidseitigem Einverständnis kann, z.B. wenn bereits sehr erfolgreich als Selfpublisher ein Werk veröffentlicht wurde, auch nur die Vermarktung der Print- oder Film-Rechte von der Agentur übernommen werden.
Klassischerweise übernehmen wir die Vertretung von Ihnen als Autor für all Ihre Werke. Damit profitieren Sie von unserem kompletten Leistungsumfang.
In bestimmten Fällen bietet es sich an, den Vertrag auf ein einzelnes Werk zu beschränken. Dies geht mit einem entspr. angepasstem Leistungsumfang einher.
Falls Sie als Selfpublisher sehr erfolgreich ein Buch veröffentlicht haben und lediglich die Print- oder Film-Rechte verkaufen möchten, kommt diese Option in Frage.